Gießwasserzählerstand Online melden (Wasser,Gas,Strom)Die Ablesung des Gießwasserzählers ist zeitgleich mit der Ablesung des Hauptwasserzählers vorzunehmen und innerhalb von 14 Tagen dem Steueramt zu melden. Eine Mitteilung ist auch erforderlich, wenn während einer Ableseperiode kein Wasser vergossen wurde. Wird der Zählerstand nicht fristgerecht gemeldet, entfällt die Gebührenbefreiung für diese Wassermenge. Es dürfen nur Wassermengen gemessen werden, die nicht in das Kanalnetz gelangen. Melden Sie bitte: Die nachstehend geforderte Objektnummer finden Sie in Ihrem Grundabgabenbescheid. Hier klicken Falls Sie noch keinen Gießwasserzähler haben.
Publiziert am: Dienstag, 22. Mai 2007 (587 mal gelesen)
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