Wenn’s im Urlaub krachtWer die Versicherungsunterlagen auf die Reise mitnimmt, hat weniger ÄrgerDie Reise hatte so schön begonnen. Doch nicht weit vom Urlaubsdomizil
war die Fahrt erst einmal zu Ende. Kurz vor der Ausfahrt eines Tunnels
streifte ein entgegenkommender Lastwagen den Kombi der Familie. Der
Kotflügel wurde beschädigt, drückte auf den Reifen. An eine Weiterfahrt
war nicht zu denken. Jedes Jahr werden etwa 150 000 deutsche Urlauber im Ausland in einen Unfall verwickelt. Wer dann die richtigen Unterlagen dabei hat und weiß, was zu tun ist, der spart Geld, Zeit und Ärger. Wichtig ist es dabei, die Unfallstelle abzusichern und die vorgeschriebene Warnweste anzuziehen. Der Schaden sollte zudem fotografiert werden. Sinnvoll ist es auch, gemeinsam mit dem Unfallverursacher den Europäischen Unfallbericht durchzugehen, den man sich vor der Reise aus dem Internet herunterladen kann. Es kann auch nichts schaden, den Unfallort noch zu skizzieren und die Richtigkeit der Angaben gegenseitig mit der Unterschrift zu bestätigen. Nicht vergessen: Namen, Adresse, Fahrzeugkennzeichen und Versicherungsnummer des Unfallgegners aufschreiben. In vielen Ländern - vor allem Osteuropas - besteht für jeden Unfall eine polizeiliche Meldepflicht. Und wer unsicher ist oder keinen Zeugen hat, der sollte im Zweifel lieber die Ordnungshüter um Unterstützung bitten. Danach sollte der Geschädigte seine Versicherung informieren. Auseinandersetzungen mit der Versicherung des Verursachers muss man dann nicht fürchten, denn: Seit 2003 gilt eine EU-Richtlinie, die es Unfallopfern leichter macht, an ihr Geld zu kommen. Dabei geht es um den Regulierungsbeauftragten, den jede Versicherung in einem EU-Land in jedem anderen EU-Staat benennen muss. Auch Norwegen, Island und Liechtenstein haben sich der Regelung angeschlossen. Dieser «Botschafter» sorgt dafür, dass die Ansprüche bearbeitet werden. Auskunft über die jeweils zuständigen Regulierungsbeauftragten gibt der Zentralruf der Autoversicherer im Hamburg. Drei Monate hat die Assekuranz Zeit, den Schaden zu ersetzen. Tut sie das nicht, springt die Verkehrsopferhilfe ein. Das gilt vor allem dann, wenn der Unfallgegner nicht versichert war oder vorsätzlich gehandelt hat, seine Versicherung also nicht zahlt. Lehnt die gegnerische Versicherung aus anderen Gründen die Regulierung ab, bleibt nur der Weg vors Gericht – allerdings im Heimatland des Unfallgegners. In jedem Fall lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung. Sie kostet etwa 50 Euro im Jahr und übernimmt die Anwaltskosten. Auch die Schutzbriefe von Versicherern oder Automobilclubs bieten Leistungen, die im Notfall weiterhelfen – etwa Pannenhilfe, Erstattung der Kosten für Übernachtungen oder einen Dolmetscher. Vorsicht ist bei schweren Unfällen geboten: Obwohl Europa immer weiter zusammenwächst, klaffen die Deckungssummen bei Unfallschäden noch weit auseinander. Urlauber, die Fahrten in Länder mit niedrigen Deckungssummen planen, sollten vor der Abreise über eine zusätzliche Unfallversicherung und eine Vollkaskoversicherung für das Fahrzeug nachdenken. Falls Deutsche im Ausland einen Unfall verursachen, sollten sie die Grüne Karte parat haben, die als Versicherungsnachweis dient. Zwar genügt in den meisten europäischen Ländern das Kfz-Kennzeichen als Nachweis. Der ADAC weist allerdings darauf hin, dass in vielen Staaten die Grüne Karte Pflicht ist. Dort werden zum Teil empfindliche Bußgelder fällig, wenn man sie bei einer Kontrolle nicht vorweisen kann. Europäischer Unfallbericht DownloadDieser Unfallbericht gehört in jedes Fahrzeug, bei einem Verkehrsunfall sollten Sie und Ihr Unfallgegner den Unfallhergang schriftlich festhalten. Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei:
10 wichtige Punkte nach einem Verkehrsunfall Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
Publiziert am: Samstag, 28. Juni 2008 (396 mal gelesen)
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