Gartenstadt

alles rund um die Gartenstadt

Wann Grillen erlaubt ist und wann nicht

bei diesem Supersonnen-Wetter wird wieder gegrillt, was das Zeug hält. Doch wenn goldbraune Bratwürste über lodernder Glut ihren unwiderstehlichen Duft verbreiten, kocht so mancher Nachbar – nämlich vor Wut über Qualm und Rauch.

Kein Wunder, dass es rund um die Wurst mächtig Stunk gibt. Je nach Wetter entfachen die Deutschen 70 bis 90 Millionen Mal im Jahr ihre Grills. Im Streit zwischen Nachbarn müssen immer wieder Gerichte entscheiden, wo und wann die Nackensteaks auf den Grillrost oder in die Pfanne dürfen.

Grundsätzlich erlaubt:
Gegen Grillen ist nichts einzuwenden, aber es gibt Einschränkungen. So hatten die Richter am Amtsgericht Bonn Verständnis für ein Balkon-Barbecue, allerdings nur von April bis September und nicht öfter als einmal im Monat. Außerdem müssen spätestens 48 Stunden vorher die Nachbarn informiert werden (AG Bonn, Aktenzeichen 6 C 545/96). Das Bayerische Oberste Landesgericht erlaubt im Garten einer Wohnungseigentumsanlage Grillen nur am äußersten Ende des Grundstücks (Aktenzeichen 2 Z BR 6/99).

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen der Grill kalt bleiben muss.
Dazu Stefan Schiefer, Rechtsexperte und Anwalt bei der Kanzlei janolaw: „Wenn Qualm konzentriert in Nachbars Wohnung zieht, heißt das, sofort Feuer aus!“ So entschied es auch das Düsseldorfer Oberlandesgericht (Aktenzeichen: 5 Ss (Owi) 149/95 bzw. 79/95). Steht im Mietvertrag, dass Grillen mit dem Holzkohlengrill verboten ist, können Sie sich vom Gedanken an selbst Gegrilltes gleich verabschieden. Schiefer: „Grillfans unterschreiben einen solchen Mietvertrag erst gar nicht. Bei Nichtbefolgung drohen Abmahnung und Kündigung.“


Grillen erlaubt
Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss von Nachbarn geduldet werden. Ein Verbot kommt nur in Betracht, wenn die Belästigung durch Rauch, Ruß oder Wärme besonders stark ist (LG München, Aktenzeichen I 15 S 22735/03).

Garten-Grillen
Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass Grillen mit Holzkohle im Garten einer Wohneigentumsanlage nicht grundsätzlich verboten werden kann. Fünfmal im Jahr ist Grillen erlaubt, allerdings nur im äußersten Ende des Gartens mit 25 Meter Entfernung zum Haus (Aktenzeichen 2 Z BR 6/99).

Nacht-Grillen
Wie oft und wann gegrillt werden darf, entschieden die Gerichte unterschiedlich: laut Aachener Landgericht zwei Mal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil des Gartens (Aktenzeichen: 6 S 2/02). Vier Mal im Jahr (bis 24.00 Uhr) genehmigen es Richter vom Oberlandesgericht Oldenburg, sich Würstchen auf den Grill zu legen (Aktenzeichen: 13 U 53/02). Das Amtsgericht Bonn schreibt vor, zwischen April und September höchstens 1 Mal im Monat zu grillen, wobei die Nachbarn vorher informiert werden sollten (Aktenzeichen: 6 C 545/96)

Holzkohle-Ersatz
Wer den Grill auf Balkon oder Terrasse anwirft, sollte seine Nachbarn vorher informieren. Statt rauchender Kohle empfahl das Landgericht Stuttgart Elektrogrill und Aluschalen, wenn Nachbarn durch Qualm gestört werden (Aktenzeichen: 10 T 359/96). Dann liegt sogar eine Ordnungswidrigkeit vor und kann mit einer Geldbuße geahndet werden (OLG Düsseldorf, Akten

Publiziert am: Sonntag, 29. April 2007 (538 mal gelesen)
Copyright © by nürnberg-gartenstadt

Druckoptimierte Version  Artikel einem Freund empfehlen

[ Zurück ]

Wer ist Online
Alle Mitglieder: 87
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 5


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.

Uhrzeit
Besucher
Montag96
Dienstag77
Mittwoch103
Donnerstag109
Freitag127
Samstag105
Sonntag23
Gesamt:60211
Rekord:199
Umfrage
Woher kommst du?

aus der Gartenstadt
aus Nürnberg
aus Deutschland

Ergebnisse
Stimmen: 171
Kommentare: 0
Umfragen
Radio

Werbung
Ihr Fensterputzer in der Gartenstadt